AÜG = Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (雇员借调法律)
Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmern), soweit sie im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit stattfindet. Bis zum 30. November 2011 war der Anwendungsbereich des Gesetzes auf solche Arbeitnehmerüberlassung beschränkt, die gewerbsmäßig ausgeübt wurde.[1] Das AÜG diente ursprünglich ausschließlich dem sozialen Schutz der Leiharbeitnehmer und sollte diese insbesondere vor Ausbeutung bewahren. Mittlerweile verfolgt der Gesetzgeber mit dem AÜG auch arbeitsmarktpolitische Zwecke.
在奥地利也有相应的法律: Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) = 劳力借调法律
In Österreich ist Rechtsgrundlage das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG).
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